Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 07.10. 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, im Folgenden AGB genannt, beschreiben, wie die GADGETTO Products GmbH im Bereich GADGETTO manufacturing (gültige Bezüge: die „Website“, „wir“, „uns“ oder „unser“) die Geschäftsbedingungen definiert, wenn Sie www.gadgetto-manufacturing.com (die „Website“) besuchen, unsere Dienste nutzen oder auf andere Weise bezüglich der Website mit uns kommunizieren (zusammen die „Dienste“). Im Sinne dieser Bestimmungen beziehen sich „Sie“ und „Ihr“ auf Sie als Benutzer der Dienste, unabhängig davon, ob Sie Kunde, Kooperationspartner, Auftraggeber, Website-Besucher, Händler, Nutzer oder eine andere Person sind, deren Informationen wir gemäß der Datenschutzrichtlinie erfasst haben.
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass wir im Allgemeinen der Einfachheit halber, die männliche Form verwenden, inkludieren damit selbstverständlich aber alle Geschlechter.
Bitte lesen Sie diese Bestimmungen sorgfältig durch.
Bei Fragen, Anregungen oder Kommentaren zu unseren AGB wenden Sie sich bitte per E-Mail an hello@gadgetto-manufacturing.com.
Geheimhaltung
Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung von Daten z. B. Referenzen unterliegen alle Informationen, die wir Ihnen über die Plattform, per Mail, mündlich oder in sonstiger Form zukommen lässt, der Geheimhaltung gemäß § 4.
Die Geheimhaltung umfasst alle Informationen zu Projekten, Kunden und Kooperationspartner, welche mit uns zusammenarbeiten. Es dürfen von Ihnen (auch Mitarbeitern) und auch ehemaligen Benutzern (auch ehemaligen Mitarbeitern) keinerlei Informationen ohne eine schriftliche Erlaubnis von uns an Dritte weitergegeben werden. Eventuelle Ausnahmen sind als öffentlich gekennzeichnet, d. h. Informationen, welche ohne eine Anfrage zugänglich sind. Ebenso gilt für Kooperationspartner die Geheimhaltung von internen Prozessen von uns, sodass auch Ihre Daten absolut vertraulich behandelt werden.
Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis zwischen der uns und dem Kooperationspartner, auch Auftraggeber genannt, sowie Änderungen oder Ergänzungen diesbezüglich sind nur wirksam, wenn sie in der Schrift- oder Textform vereinbart werden. Die Aufhebung aller Formerfordernisse bedarf ebenfalls der Schriftform.
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
Datenschutz
Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung, welche zusätzlich für die Nutzung der Internetseite und Leistungen von uns gilt und verpflichtend ist. Weiterführende Details zum Datenschutz sind in dem Abschnitt § 5 (Übertragung von Bildrechten) beschrieben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiterhin für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen uns, unserer Schwesterfirma REVONEER GmbH und Kooperationspartnern, auch Auftraggeber genannt, in ihrer Eigenschaft als Unternehmer. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Kooperationspartners gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Wir können diese AGB von Zeit zu Zeit aktualisieren, unter anderem, um Änderungen unserer Praktiken widerzuspiegeln, oder aus anderen betrieblichen, rechtlichen oder regulatorischen Gründen. Wir werden die überarbeiteten AGB auf der Website veröffentlichen, das Datum bei dem Verweis s. o. „Letzte Aktualisierung“ aktualisieren und alle weiteren gesetzlich erforderlichen Schritte unternehmen. Bei Einführung der geänderten AGB verpflichten wir uns nicht, Sie explizit auf die Änderung sowie die Widerspruchsfrist und die Folgen des Nichterhebens eines Widerspruchs hinzuweisen. Bei jedem Vertragsabschluss sind die Bestimmungen in der aktuellen Version gültig.
Vertragspartner (auch Verkäufer genannt) ist GADGETTO Products GmbH, c/o REVONEER GmbH, Geschäftsbereich GADGETTO manufacturing, Boschetsrieder Str. 69, 81379 München (nachfolgend „Dienstleister“, „wir“, „uns“). Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
Nutzer unserer Website, Angebote und Leistungen, im vorliegenden Kontext auch Benutzer genannt, können Interessenten, Kunden sowie Lieferanten (Unternehmen oder Einzelpersonen, im Folgenden auch als Kooperationspartner bezeichnet), Bewerber oder sonstige Unternehmen oder natürliche Personen sein.
Kunden, Auftraggeber oder Kooperationspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind in der Regel Unternehmen oder Einzelpersonen, welche unter dem Begriff Kooperationspartner zusammengefast werden können. Verbraucher im Sinne natürlicher Personen, die Verträge zu nichtgewerblichen Zwecken oder nicht beruflichen Tätigkeiten abschließen, sind im Regelfall keine Kunden des Geschäftsbereichs GADGETTO manufacturing.
4. Durch Benutzung der von uns zur Verfügung gestellten Kontaktaufnahme auf der Internetseite, der Anmeldung für einen Newsletter oder die Zusammenarbeit mit uns (gültig für Kooperationspartner, Interessenten oder anderweitige Kunden der GADGETTO Products GmbH oder REVONEER GmbH) stimmen die einzelnen Parteien den AGB zu und nehmen die Hinweise zum Widerspruchsrecht zur Kenntnis.
§ 2 Abwicklung eines Projekts
1. Alle für die Bearbeitung des Projekts zur Verfügung gestellten Daten sind vom Mitarbeiter nach Abschluss des jeweiligen Projekts vollständig an uns zu übergeben. Alle Daten auf privat verwendeten Computern sowie sonstige digitale oder in Papierform vorliegende Daten zu dem abgeschlossenen Projekt, welche nicht an uns übergeben wurden (z. B. Kopien), sind zu vernichten.
2. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen für Kooperationspartner bzw. Auftraggeber ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Wir werden alle Leistungen nach dem Stand der Technik sowie der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen. Maßgeblich ist der Inhalt der Aufgabenstellung, die von beiden Vertragspartnern abgestimmt werden.
4. Auf Anfrage erteilen wir Ihnen jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über entstandene oder noch zu erwartende Aufwände sowie den voraussichtlichen Fertigungstermin.
5. Der Kooperationspartner nennt einen Projektleiter bzw. Ansprechpartner für die Zusammenarbeit, welcher Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann, die von ihm schriftlich festgehalten werden. Der Projektleiter bzw. Ansprechpartner steht uns für notwendige Informationen zur Verfügung und wir werden bei Fragen unverzüglich auf diesen zukommen.
6. Wir können zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen Aufträgen erteilen sowie die dafür entstandenen Kosten vom Kooperationspartner einfordern, soweit vorab kommuniziert und schriftlich oder mündlich festgehalten (keine Formanforderung). Dem Kooperationspartner wird dabei die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von 5 Tagen der Auftragserteilung an einen Dritten zu widersprechen.
7. Wir können Aufgaben (wenn nicht ausdrücklich für ein Projekt / eine Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner anders vertraglich vereinbart) gemeinsam mit dem Entwicklungspartner REVONEER GmbH oder REVONEER India sowie GADGETTO India umsetzen. Diesbezüglich ist nicht erforderlich, Kooperationspartner explizit in Kenntnis zu setzen. Die sonstigen Bestimmungen der AGB gelten ebenfalls für die Umsetzung von (Teil-)Arbeitspaketen bei genannten Firmen in diesem Abschnitt.
8. Für die Richtigkeit der uns zum Zwecke der Auftragserfüllung vom Kooperationspartner überlassenen Unterlagen und erteilten Auskünfte stehen wir nicht ein. Eine Prüfungspflicht besteht nur insoweit, als uns konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die Fragwürdigkeit der übermittelten Daten bzw. Unterlagen und Auskünfte bekannt sind.
9. Wir können uns im Rahmen der allgemeinen Pflichten bei der Vorbereitung der Leistungserbringung sachkundiger Hilfskräfte bedienen. Ortsbesichtigungen dürfen qualifizierten Mitarbeitern überlassen werden, wenn die Ergebnisse der Ortsbesichtigung vollständig und zweifelsfrei übermittelt werden können, so dass die Beurteilung des Sachverhaltes für uns ohne Einschränkungen möglich ist und dessen Eigenverantwortlichkeit erhalten bleibt.
10. Weiterhin sind wir berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Reisen, Orts- und Objektbesichtigungen und die notwendigen Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Fotos, Videos und Zeichnungen anzufertigen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Kooperationspartners bedarf. Soweit in diesem Zusammenhang jedoch Kosten entstehen, die erkennbar nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert des Gutachtens stehen, haben wir die vorherige Zustimmung des Kooperationspartners einzuholen.
11. Für die Auftragsbearbeitung hat der Kooperationspartner dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sind uns relevante Umstände sowie Änderungen und neue Erkenntnisse, welche die Projektbearbeitung beeinflussen können, unverzüglich mitzuteilen.
12. Der Kooperationspartner hat uns zu ermächtigen (auch mündlich möglich) bzw. ggf. in gesondertem Schriftstück zu bevollmächtigen, bei Beteiligten, Behörden oder Dritten die zur Erstattung der Leistung notwendigen Auskünfte einzuholen oder Unterlagen einzusehen und Ermittlungen durchzuführen, falls dies erforderlich ist.
13. Der Kooperationspartner darf uns und den für die Projektbearbeitung eingeteilten Mitarbeitern von uns beauftragten Dritten keine Weisungen erteilen, die die tatsächlichen Feststellungen, fachliche Schlussfolgerungen, Bewertungen oder das Ergebnis verfälschen können. Gleichwohl erteilte Weisungen oder Wünsche dürfen wir zurückzuweisen.
14. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen die von der uns vorgelegten Ergebnisse zu prüfen und auf eventuelle Abweichungen vom Auftragsvolumen und Mängel zu untersuchen. Reklamationen sind innerhalb dieser Untersuchungsfrist schriftlich gegenüber uns zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Ergebnis der Leistung als abgenommen.
15. Die Mängelansprüche entfallen, wenn eine Leistung durch den Kooperationspartner oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert oder in Verbindung mit Drittprodukten benutzt wird, es sei denn, der Kooperationspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.
16. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden die Kosten für die Aufwände der Überprüfung oder Nacharbeiten dem Kooperationspartner in Rechnung gestellt.
17. Im Fall von Mängeln und Abweichungen vom Auftragsvolumen, die rechtzeitig gerügt werden, sind wir verpflichtet, unverzüglich Nachbesserung zu eigenen Lasten zu leisten. Die Nachbesserung hat innerhalb einer mit dem Kooperationspartner abzustimmenden Frist zu erfolgen. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, so ist der Kooperationspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatz zu verlangen. Der von der uns geschuldete Schadenersatz beschränkt sich dabei in der Höhe nach auf den dreifachen Betrag des von der Nachbesserung direkt betroffenen Rechnungsanteils, maximal jedoch in der Höhe des Stammkapitals der GmbH. Die Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mängelfolgeschäden, die über diesen Betrag hinausgehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
18. Ansprüche auf Wandelung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb der vom Kooperationspartner zu setzende Frist im Mängelfall, siehe Punkt 18 nicht geltend gemacht werden.
19. Wir haften für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Der Schadensbetrag, sofern er nicht mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Verbindung steht, ist je Einzelfall auf die doppelte Auftragssumme begrenzt, soweit nicht eine Versicherung von uns oder eines eingesetzten Dritten einen höheren Schadensersatz leistet. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
20. Schadensersatzansprüche des Kooperationspartner verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kooperationspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
21. Die Haftung für den Verlust gespeicherter Daten ist ausgeschlossen.
22. Befindet sich der Kooperationspartner gegenüber uns in Zahlungsverzug, dann sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen und den entstandenen Schaden (z. B. entgangener Gewinn, vergeblich aufgewendete Arbeitszeit) geltend zu machen oder Arbeiten zu pausieren. Dadurch entstandene Verzögerungen dürfen von Ihnen nicht beanstandet werden bzw. Schadensersatz diesbezüglich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Verzögerungen basierend auf zu verspäteter Beauftragung oder Informations- bzw. Datenübermittlung.
23. Lieferbedingungen: Wir liefern weltweit, Lieferzeiten und -kosten werden mit Auftraggebern abgestimmt.
24. Gewährleistungs- und sonstige Qualitätsvereinbarungen werden vertraglich bzgl. Werkzeugbau und Bauteilproduktion mit Ihnen abgestimmt.
25. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum. Dies gilt auch für künftige Lieferungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf den Eigentumsvorbehalt hingewiesen wird.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Dazu gehört insbesondere:
Versicherung auf eigene gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden Kosten zum Neuwert.
Durchführung notwendiger Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten und rechtzeitig.
Haftung für Schäden infolge unterlassener Wartung, auch gegenüber Dritten.
Für Schäden, die auf unterlassene oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wartungs- oder Inspektionsarbeiten zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Etwaige Folgeschäden sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu tragen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreifen (z. B. durch Pfändung). Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.
26. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Krieg oder kriegerische Handlungen, Terrorakte, Sabotage, politische Unruhen, Währungs- oder Handelsbeschränkungen, Epidemien und Pandemien, Boykott, Streik, Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Naturereignisse), die der GADGETTO Products GmbH die rechtzeitige Lieferung oder Leistung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen und auch bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt nicht abwendbar sind, verschieben verbindlich vereinbarte Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum. Dies gilt weiterhin, wenn entsprechende Beeinträchtigungen bei einem Unterlieferanten oder Dienstleister der GADGETTO Products GmbH eintreten.
27. Eigentumsübergang und Verwahrung von Werkzeugen:
- Zwischen der GADGETTO Products GmbH und dem Auftraggeber besteht Einigkeit, dass das Eigentum an der gemäß Bestellung gefertigten Werkzeugen mit vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten und in Rechnung gestellten Vergütung auf den Auftraggeber übergeht. Die GADGETTO Products GmbH verpflichtet sich, die Werkzeuge nach Eigentumsübergang mit der üblichen Sorgfalt für den Auftraggeber zu verwahren. Eine Haftung der GADGETTO Products GmbH für Verlust oder Beschädigung der Werkzeuge ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Versicherung der Werkzeuge erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
-Der Auftraggeber ist berechtigt, hinsichtlich der sich bei der GADGETTO Products GmbH befindlichen, in seinem Eigentum stehenden Werkzeuge Inventuren vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Diese Maßnahmen sind mit der Fertigungsplanung der GADGETTO Products GmbH abzustimmen und erfolgen ausschließlich auf Kosten des Kunden.
-Werkzeuge gelten als abgenommen, sobald die Nullserie vom Kunden freigegeben wurde und keine wesentlichen Mängel oder Einschränkungen aufweist.
-Die GADGETTO Products GmbH verpflichtet sich, Werkzeuge, die im Eigentum des Auftraggebers stehen, ausschließlich für die Herstellung der vom Kunden freigegebenen Bauteile zu verwenden. Erforderliche Nacharbeiten oder Ersatzbeschaffungen von Werkzeugen infolge von Verschleiß gehen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu Lasten des Auftraggebers.
-Soweit an den mit den Werkzeugen hergestellten Produkten Erfinder-, Urheber- oder Patentrechte bestehen, räumt der Auftraggeber der GADGETTO Products GmbH ein einfaches, kostenloses und unwiderrufliches Nachbaurecht ein, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist.
§ 4 Geheimhaltung
1. Mit dem Informationsaustausch nicht öffentlich zugänglicher Daten beginnt die Geheimhaltung. Das heißt, bereits vor Annahme eines Projekts unterliegen die dem Nutzer zugänglich gemachten Informationen, welche nicht auf der öffentlich zugänglichen Seite von uns zu finden sind, der Geheimhaltung. Dies betrifft ebenso schriftliche, mündliche oder in sonstiger Form zugänglich gemachte Informationen und erstreckt sich über die internen Informationen von uns sowie alle von Kooperationspartner zur Verfügung gestellten Daten.
2. Alle Regelungen der Geheimhaltung sind Bestandteil eines jeden Vertrags oder Mitarbeiter. Die Gültigkeit der Geheimhaltung besteht ab der Kontaktaufnahme auch für Benutzer vor Vertragsabschluss.
3. Die Geheimhaltung betrifft weiterführend auch alle Daten von Kooperationspartnern, sobald diese einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingehen oder vorab mitteilen, dass es sich beim unverbindlichen Austausch bereits um vertrauliche Daten handelt.
4. Die Geheimhaltung erstreckt sich zeitlich unbegrenzt.
5. Informationen, welche vertraulich zu behandelt werden müssen, sind:
I. Innerbetriebliche Vorgänge und Verhältnisse
II. Die Betriebsstätten bzw. Projektumgebung und die sich dort befindenden Personen, Materialien, Soft- und Hardware
III. Technische und wirtschaftliche Angelegenheiten uns und Kooperationspartnern
IV. Projekte sowie deren Konditionen und Angaben
V. unsere Kunden
6. Sie als Kooperationspartner bzw. Nutzer sind verpflichtet, über alle Auftragsbeschreibungen von Projekten sowie über die für die Bearbeitung zugänglich gemachten Daten gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Informationen sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen und alle Informationen dürfen ausschließlich hinsichtlich der Leistungserbringung gegenüber uns genutzt werden.
7. Liegt ein Verstoß der Geheimhaltungsvereinbarungen von Seiten eines Benutzers vor, behalten wir uns die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor.
8. Wird im Rahmen der Bearbeitung von Projekten oder aus anderweitigen Gründen Benutzern der Zugriff auf bestehende Computersysteme und/oder Netzwerke bzw. Datenanbindungen gewährt, sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet wären, diese Systeme hinsichtlich ihrer Funktion zu beeinträchtigen und/der eine Funktionsunfähigkeit herbeizuführen. Sind die entsprechend vereinbarten Arbeiten abgeschlossen (z. B. nach Ende eines Projekts), hat der Benutzer keinen Anspruch auf einen Zugang zu den Systemen. Wird ihm die Berechtigung dazu nicht automatisch entzogen und er hat Kenntnis davon, hat er uns unverzüglich darüber zu informieren. Alle zur Verfügung gestellten Systeme und Programme dürfen ausschließlich für vertragsgegenständliche Arbeiten verwendet werden.
9. Von uns beauftragte Dritte verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Arbeit jederzeit auf Anforderung von uns herauszugeben und zur Verfügung zu stellen, jedoch spätestens zu den entsprechenden Meilensteinen oder Terminen zu Zwischenergebnissen selbstständig über den vereinbarten Datentransfer (z. B. auf ein festgelegtes Laufwerk) abzulegen. Urheberrechtlich geschützte Daten und Arbeitsergebnisse aus einer Tätigkeit für uns stehen ausschließlich unserem Unternehmen zu. Nach Ende der vereinbarten Tätigkeit bzw. Abschluss des entsprechenden Projekts geht das ausschließliche Nutzungsrecht auf uns und/oder unsere Auftraggeber über. Sämtliche etwaige Urheberrechte werden mit der gezahlten Vergütung abgegolten.
10. Es dürfen von unseren Mitarbeitern und Kooperationspartnern mit den zur Verfügung gestellten Inhalten keine Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Entstehen für uns Kosten, weil Dritte in berechtigter Weise Anspruch auf Grund von Inhalten erheben, welche durch die Mitarbeiter, Kunden oder beauftragte Dritte zur Verfügung gestellt wurden, ist der entsprechende der Mitarbeiter oder beauftragte Dritte zum Ersatz der Kosten verpflichtet. Wenn er die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat, gilt diese Regelung nicht. Wir behalten uns vor, im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen die erbrachten Leistungen von Mitarbeitern oder beauftragten Dritten insbesondere auf urheberrechtliche Verstöße zu überprüfen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Daten auf rechtswidrige Inhalte zu Überprüfen. Letzteres unterliegt der Sorgfaltspflicht der Mitarbeiter oder beauftragten Dritten.
11. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter kann nicht gewährleistet werden. Eine bewusste Weitergabe von Daten erfolgt nicht. Wir weisen darauf hin, dass bei der Datenübertragung z. B. per E-Mail-Sicherheitslücken auftreten können.
§ 5 Übertragung von Bildrechten
1. Wird im Rahmen von Veranstaltungen von uns Bild- oder Videomaterial generiert, stimmen Teilnehmer mit ihrer Teilnahme an der Veröffentlichung dieses Materials zu. Wir behalten uns vor, dieses auf Flyern, Plakaten, Facebook oder sonstigen Werbe- und Presseerzeugnissen (in Printpublikationen oder in elektronischer Form) zu nutzen. Dabei stimmen Teilnehmende dem mit ihrer Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen ausdrücklich zu und verzichten auf Honorarzahlungen und jegliche Ansprüche. Eine solche Veranstaltung ist von uns eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Nennung von Namen ist dagegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer zulässig.
2. Wir verpflichten uns, jegliches Video- und Bildmaterial nicht in rufschädigender Art oder für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen zu nutzen.
3. Das Bildmaterial wird nicht zum Weiterverkauf verwendet. Hinsichtlich der zeitlichen, räumlichen oder inhaltlichen Verwendung gibt es keinerlei Einschränkungen.
4. Ein Widerspruch gegen die Verwendung ist schriftlich (z. B. per E-Mail an hallo@gadgetto-manufacturing.com) möglich. Dies muss mindestens 24 Stunden vor offiziellem Beginn einer Veranstaltung erfolgen, ansonsten wird von einer Zustimmung zur Verwendung des Video- und Bildmaterials ausgegangen.
§ 6 Haftung für Inhalte und Links
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§ 7 Urheberrecht
1. Alle durch uns erstellten Inhalte und Werke unserer Internetseite unterliegen dem deutschen Urheberrecht, das betrifft insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos und sonstige Darstellungen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Verwertung der Inhalte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht zulässig. Downloads und Kopien der Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch zulässig.
2. Bei der Erstellung der Inhalte werden die Urheberrechte von Dritten beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden, sind wir davon in Kenntnis zu setzen. Wir werden die Inhalte nach Bekanntwerden einer solchen Urheberrechtsverletzung umgehend löschen.
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Die Nutzung erfolgt gemäß den jeweiligen Lizenzbedingungen der genannten Plattformen und unter Wahrung der Urheberrechte.
§ 8 Rechtswahl & Gerichtsstand
1. Vertragliche Beziehungen zwischen uns und Benutzern sowie Kooperationspartnern basieren auf dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgenommen von dieser Rechtswahl sind alle zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kooperationspartner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort angibt.
2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit uns gilt als Gerichtsstand der Sitz von GADGETTO Products GmbH.
Kundenservice
Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns zu den angegebenen Geschäftszeiten unter den angegebenen Kontaktdaten.
GADGETTO Products GmbH
c/o REVONEER GmbH
Boschetsrieder Straße 69
81379 München
hello@gadgetto-manufacturing.com
Sonstiges:
Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.